Brief vom 11. August 1838

Von: Pückler-Muskau, Lucie von (1776–1854)
An: Carolath-Beuthen, Adelheid von (1797–1849)
Ort: ohne Ort
Datum: 11. August 1838
Umfang: 1 Br. 2 Bl.
Standort: Pückler-Archiv Branitz, Kasten 6, Mappe 66
Signatur: NPCH.ACLP38.003

Beschreibung

Cottage: Was nun deinen Auftrag an Park Inspektor Rheder betrifft, so wird er sich mit besonderem Interesse eines jungen Menschen annehmen dessen künftige Bestimmung sein soll, dem Fürsten und dir zu dienen. Wir haben nehmlich vorausgesetzt daß Ihr wünscht, daß er die Parkgärtnerei oder englische aus dem Grunde lerne: das Einzige Mittel auch, daß aus den Anlagen deiner Cottage und jeder Andern, etwas Vollkommenes hergestellt werde. Ist dies der Fall so räth Rehder zu dem Cursus eines vollen Jahres! Der dann alles in sich begreift. Er versichert jedoch daß ein guter Parkgärtner nichts gehöriges weiß wenn er nicht während seiner Lernzeit selbst werkthätig ist. So zum Beispiel muß er die Scheere, die engl. Sense, ex.ex. zu handhaben verstehen! Wegebau, Gräben, und Ableitungs Canäle, alles mit einem Wort mitgemacht haben, wenn er künftig die Ausführungen der Sachen angeben, und leiten will: die Arbeiter unterweisen zu können. Ich finde diesen Grundsatz sehr pracktisch und angemessen, ein nützliches Subject auszubilden. Indessen gehört von Seiten des Lernenden Fleiß und Ausdauer: und noch darf der Gärtner keine [Henne] vorstellen, nicht Praetensionen machen: ja er soll auch angreifen! Für die hiesigen Verhältnisse nun sind wir mit Gartenpersonal versorgt: und der Zweck des Aufenthaltes ist mehr für den Willberg seiner Vervollkommnung als für uns als einen Nutzen=bringendes anzusehn. Daher, wir für die Winthermonate nichts als Logis Heitzung Licht geben können: für die Zeit aber vom 1tn März an 6 Silbergroschen täglich. Will daher der Fürst und du die Sache zur Ausführung bringen so bleibt es Euch überlassen die Arrangements mit dem C. Willberg zu nehmen, die zu Euren Absichten und seinen Zwecken passen. Sollte er bestehen, hier her zu kommen: so mögte er sobald als möglich dem Park Inspektor seinen Entschluß defitinif zu erkennen geben: und vom 1tn Oktober an sich hier einfinden.